Winterthur auf der falschen Piste

Der Stadtrat irritiert mit seiner Empfehlung, die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich abzulehnen. Neben zahlreichen Falschaussagen, wendet die Stadt Winterthur Steuergeld auf, um sich gegen eine sinnvolle und notwendige Verbesserung der Infrastruktur am Flughafen Zürich zu stellen. Und sie verpasst damit lärmrelevante Verbesserungen für die Stadtbevölkerung und die Chance sich für mehr Nachtruhe einzusetzen.

Die Stadt Winterthur begründet ihre ablehnende Haltung für die kommende Abstimmung zu den Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich mit einer Kapazitätserhöhung, mit Lärmschutz und mit Klimaschutz. Alle drei Behauptungen sind erwiesenermassen falsch, weshalb sich die Fragen stellen: Aus welchen Gründen äussert sich der Stadtrat Winterthur zu dieser Frage? Und darf der Stadtrat eine Abstimmungsempfehlung für eine kantonale Vorlage äussern.

Wann darf eine Gemeinde aktiv werden?

Gemäss Merkblatt zur Intervention von Gemeinden bei kantonalen Volksabstimmungen sind die Voraussetzung für eine Beteiligung von Gemeinden oder Städten erstens die Beteiligung am Gemeindereferendum oder zweitens «wenn die Gemeinde unmittelbar und im Vergleich zu anderen Gemeinden besonders stark betroffen ist». In beiden Fällen folgt «eine Verpflichtung der Behörden auf eine korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld der Abstimmung». Zudem heist es: «An Objektivität und Sachlichkeit [werden] höhere Anforderungen gestellt als bei privaten Gruppierungen». Im vorliegenden Fall wurde kein Gemeindereferendum ergriffen, sodass sich der Stadtrat nicht darauf berufen kann. Übrig bleibt also eine unmittelbare und überproportionale Betroffenheit.

Region Ost

Wie der Stadtrat schreibt, engagiert er sich seit Jahren in der Behördenorganisation Fluglärm Ost für eine gerechte Verteilung des Fluglärms und präsidiert sie aktuell. Dass mit den geplanten Pistenverlängerungen tendenziell mehr Flüge abends über den Osten geführt werden, legimitiert ein Nein der Region Ost. Allerdings ist hier hinzuweisen: Mit den Pistenverlängerungen wird lediglich mehr so geflogen, wie es politisch bereits heute vorgesehen ist. Aufgrund von Wind und Wetter müssen aufgrund der zu kurzen Piste 28 die Flugzeuge abends heute oft über den Süden anfliegen, was zu Betriebsumstellungen und folglich zu Verspätungen führt. Mit den Pistenverlängerungen können diese Flüge grossmehrheitlich im geplanten Betriebskonzept mit Landungen aus Osten durchgeführt werden.

Im Osten mehr Flüge, aber weniger über Winterthur

Zu den Tatsachen gehört aber auch der Fakt, dass Anflüge aus dem Osten an der Stadt Winterthur vorbeifliegen bzw. nur ein kleines Stadtgebiet streifen. Winterthur ist also wenn, dann nur am Rande von Flügen aus dem Osten betroffen. Dies bestätigt auch ein Bericht der EMPA, der zum Schluss kommt, dass die Lärmbelastung für Winterthur mit den Pistenverlängerungen unverändert bleibt. Mit anderen Worten, die Stadt Winterthur ist nicht übermässig betroffen, ja sie ist gar nicht betroffen und dürfte sich aus diesen Gründen gar nicht zur Abstimmung äussern.

Wenn dann, ein Ja

Dazu kommt: Können die Flüge nicht wie vorgesehen aus dem Osten landen, kommt das Südkonzept zur Anwendung. Hierbei landen Flugzeuge von Süden her, also über dem Pfannenstiel, Dübendorf, Wallisellen und Opfikon. Diese Südanflüge verlaufen zuerst aber quer über das Winterthurer Stadtgebiet (Wolfensberg, Bahnhof, Bruderberg, Seen) und sind in Winterthur wahrnehmbar und hörbar. Allerdings finden diese Anflüge in einem höheren Luftraum statt und liegen unterhalb der Lärmgrenzwerte, weshalb es hierfür keinen EMPA-Bericht gibt. Wer aber logisch mitdenkt, merkt schnell: Fallen diese Südanflüge weg, resultiert eine Verbesserung der Lärmsituation in Winterthur. Würde der Stadtrat wie er in der Medienmitteilung schreibt, «die Bevölkerung von Winterthur … vor zusätzlichem Lärm zu schützen», müsste er sich für ein explizites Ja aussprechen. Auch, weil mit den Pistenverlängerungen die Verspätungen reduziert werden. Und wenn abends dank den Pistenverlängerungen die letzten Flugzeuge früher starten können, profitieren alle Bewohner des Kantons und der Stadt Winterthur von mehr Nachtruhe.

Neue Aviatik-Experten brillieren mit Falschaussagen

Erwiesenermassen hätte sich die Stadt Winterthur nicht gegen die Pistenverlängerungen aussprechen dürfen. Tatsächlich hätte sie auch in der Organisation Region Ost auf ein Ja plädieren sollen. Dass sie unter Umständen den Mehrheitsentscheid der Organisation für ein Nein mitzutragen hat, kann allenfalls noch akzeptiert werden. Nicht akzeptiert werden können die Falschaussagen, bei der es an jeglicher Objektivität und Sachlichkeit mangelt. In der Medienmitteilung schreibt der Stadtrat, dass «durch die Pistenverlängerungen im Ostkonzept künftig stündlich 70 statt 66 Starts und Landungen möglich [sind]. Erstens sind im Ostkonzept nur 62 Flugbewegungen pro Stunde möglich, dies ändert sich durch die Pistenverlängerungen nicht. Zweitens scheint der Stadtrat Winterthur mit Aviatik-Experten bestückt zu sein. Denn anders ist es nicht zu erklären, weshalb er vom Flugbetrieb mehr verstehen will als beispielsweise das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) oder die Flugsicherung Skyguide.

Keine Kapazitätserhöhung möglich

Das BAZL schreibt auf seiner Homepage: «Keinen Einfluss haben die Pistenverlängerungen auf die Anzahl der in Zürich startenden und landenden Flugzeuge». Und Thomas Muhl, Tower-Chef Skyguide am Flughafen Zürich sagt: «Wichtig anzumerken ist, dass zwischen Länge und Kapazität einer Piste kein Zusammenhang besteht: Erstens kann eine Piste nur von einem Flugzeug auf einmal für Start oder Landung benutzt werden, zweitens ist auch mit längeren Pisten der Mindestabstand zwischen Flugzeugen zu beachten.» Dass sich der Stadtrat über die Experten erhebt, befremdet und zeugt von einem krassen politischen Foulspiel.

Alternativlose Massnahme in Zürich

Die Pistenverlängerungen reduzieren die Verspätungen, die aufgrund der komplexen Infrastruktur, den sich kreuzenden Pisten und den ständigen Umstellungen des Landeregimes am Flughafen Zürich entstehen. Sie sind darüber hinaus eine wichtige Sicherheitsmassnahme des Bundes, wie er in einer Sicherheitsüberprüfung im Jahr 2012 festgehalten hat. Und weil mit den Pistenverlängerungen bei Rückenwind, Nässe und Schnee häufiger auf der Piste 28 landen können, reduzieren sie auch die wetterbedingten Verspätungen am Standort Zürich. Wenn mit einer infrastrukturellen Massnahme die Verspätungen am Flughafen Zürich reduziert werden kann, muss es auch getan werden – davon profitiert die gesamte Bevölkerung.

Scheindiskussion zum Klima entlarvt

Spätestens wenn der Stadtrat die Klimadiskussion auftut, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Scheindebatte handelt und der Stadtrat die Stimmbevölkerung in negativer und unverhältnismässiger Weise beeinflussen möchte. Fakt ist: Ob die Pistenverlängerung angenommen werden oder nicht – es ist fliegt kein Flugzeug mehr, es fliegt aber auch kein Flugzeug weniger. Die Pistenverlängerungen verbessern den Status Quo bezüglich Sicherheit, Pünktlichkeit und Nachtruhe. Dass hier eine Klimadiskussion angezettelt werden soll, löst nur noch Kopfschütteln aus.

Und wenn das Klimaargument gespielt werden soll, dann bitte richtig: Dank den Pistenverlängerungen werden die Rollzeiten von Langstreckenflugzeugen am Abend bis zu 10 Minuten kürzer. In der Folge laufen die Triebwerke der Flugzeuge weniger lange. Das ist ökologisch sinnvoll, denn das Flugzeug verbraucht weniger Kerosin und der CO2-Ausstoss kann gesenkt werden. Das ist zwar nicht mal ein halber Tropfen auf den heissen Stein, aber immerhin.

Zürich macht es vor

Vorbildlich verhalten hat sich die Stadt Zürich. Erst auf Anfrage hin (Interpellation) hat der Zürcher Stadtrat seine unterstützende Haltung zu den Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich veröffentlicht. Das vorliegende Projekt erhöhe die Sicherheitsmarge am Flughafen Zürich, schreibt der Stadtrat. Und er betont, dass die Pistenverlängerungen und die Stabilisierung des «Ostkonzepts» insgesamt zu einer höheren Pünktlichkeit und zu einer Abnahme der Fluglärmbelastung führten, da dicht besiedelte Gebiete nachts überproportional entlastet würden.

Keine Steuergelder trotz deutlicher Betroffenheit

Im Gegensatz zu Winterthur profitiert die Stadt Zürich gemäss EMPA deutlich von einer Abnahme des Lärms in den Nachtrandstunden. Dies würde gemäss Merkblatt zur Intervention von Gemeinden bei kantonalen Volksabstimmungen sogar eine aktivere Teilnahme für die Ja-Kampagne legitimieren. Die Stadt Zürich verzichtet aber darauf, ihre Position durch die Verwendung von Steuergeldern zu stützen. So geht eine korrekte und zurückhaltende Information im Vorfeld der Abstimmung. Das Komitee Weltoffenes Zürich hält den Stadtrat von Winterthur an, seine Falschaussagen zu revidieren und sich in der Abstimmungskampagne dezidiert zurückzuhalten.