Sonntagsverkauf ermöglichen

Der Schweizer Tourismus-Verband hat in seiner Auslegeordnung die die Ermöglichung von Sonntagsverkäufen in Innenstädten zu einer Priorität erhoben. Das Komitee Weltoffenes Zürich unterstützt in seiner Stellungnahme das Bestreben, das Arbeitsgesetz zu liberalisieren und Tourismuszonen zu schaffen, in denen Sonntagsverkäufe ermöglicht werden. Der vorliegende Verordnungsentwurf geht jedoch viel zu wenig weit. 

Positiv hervorzuheben ist an der vorliegenden Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, dass der Handlungsbedarf anerkannt wird. Der Städtetourismus hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung zugenommen. Dies muss sich in der Regelung der Ladenöffnungszeiten spiegeln.

Namentlich Zürich ist schweizweit die Tourismus-Destination Nummer 1. Kein anderer Ort zieht mehr Touristinnen und Touristen an als die Limmatstadt. Das geht zuweilen vergessen, verdient aber Beachtung – insbesondere auch in der Regelung der Sonntagsverkäufe. Anpassungen sind dringlich.

Mit Blick auf die internationale Konkurrenz und die Bedürfnisse der Touristinnen und Touristen zeigen sich auch die Mängel an der vorliegenden Vorlage. Die Liberalisierung geht viel zu wenig weit. Das Komitee Weltoffenes Zürich lehnt die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) deshalb ab und fordert eine mutige Neuauflage, die der Bedeutung des Städtetourismus sowie den Kundenbedürfnissen Rechnung trägt.

Unhaltbar sind namentlich Sortimentsbeschränkungen und Sonderregelungen für einzelne Segmente im Detailhandel. Beide Einschränkungen sind nicht zeitgemäss, zielen an den Ansprüchen der Touristinnen und Touristen vorbei und führen leider dazu, dass die geplante Revision nur zu einer kleinen Verbesserung führt, der Druck auf einen grösseren Wurf aber nach wie vor hoch bleibt.

Besser ist aus Sicht des Komitees Weltoffenes Zürich, gleich in der vorliegenden Revision eine Lösung zu formulieren, die langfristig funktioniert und den Städtetourismus, der von hohem nationalen Interesse ist, wirkungsvoll anzukurbeln.