Nachtruhe-Initiative ist bundesrechtswidrig

Die Forderung der Nachtruheinitiative, den Flugbetrieb in Zürich strikt ab 23 Uhr zu verbieten und Verspätungsabbau generell zu untersagen, gefährdet die Hub-Funktion des Flughafens Zürich. Ein unabhängiges Rechtsgutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann (Bild rechts) zeigt zudem unmissverständlich: Die Initiative verstösst gegen Bundesrecht und muss für ungültig erklärt werden.

Felix Uhlmann, ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich, lässt in seinem Gutachten keinen Zweifel daran: Die Betriebszeiten des Flughafens sind abschliessend im Bundesrecht geregelt. Heute gelten am Flughafen Zürich Betriebszeiten von 06.00 bis 23.30 Uhr. Der Zeitraum zwischen 23:00 und 23:30 ist dabei ausschliesslich für verspätete Starts und Landungen vorgesehen – für bewilligungsfreien Verspätungsabbau. Professor Uhlmann stellt unmissverständlich fest, dass eine kantonale Verschärfung unzulässig ist und zudem zwingende Bestimmungen des Aktienrechts verletzt, indem sie in die unentziehbaren Kompetenzen des Verwaltungsrates eingreift.

Abschliessend wird der Kantonsrat entscheiden, ob er diesen Fakten Gehör schenkt oder ob er die Initiative wider besseres rechtliches Wissen durchboxt. Für die Ungültigkeitserklärung ist im Kantonsrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Das Komitee Weltoffenes Zürich erwartet vom Kantonsrat staatspolitische Räson. Man kann in der Flughafenpolitik verschiedener Meinung sein. Die Stimmberechtigten aber mit einer rechtswidrigen Initiative zu täuschen, ist inakzeptabel. Christian Bretscher (Bild links), Geschäftsführer von Pro Flughafen, bringt es auf den Punkt: "Eine Volksabstimmung über eine klar bundesrechtswidrige und damit zum vornherein nicht umsetzbare Initiative durchzuführen, wäre nicht nur eine sinnlose Verschwendung von Steuergeldern, sondern vor allem eine Realitätsverleugnung und damit bewusste Irreführung der Stimmberechtigten."

Politisch ist die Initiative ebenfalls klar abzulehnen. Die Umsetzung eines fixen Betriebsschluss in Zürich um 23 Uhr würde die internationale Anbindung Zürichs und der Schweiz gefährden. Als Drehscheibe für über 200 Destinationen weltweit ist der Flughafen Zürich auf den heutigen Betrieb und den Verspätungsabbau angewiesen. Fielen die heutige betriebliche Flexibilität von 23 bis 23.30 Uhr weg, wären wichtige Langstreckenverbindungen nach Asien, Südamerika und Afrika akut bedroht. Auch mit ihnen verknüpfte Kurz- und Mittelstreckenflüge würden aufs Spiel gesetzt.

Zürich braucht realistische Lösungen statt populistische Verbotsforderungen. Die Nachtruhe wurde bereits von viereinhalb auf sechseinhalb Stunden ausgedehnt. Weitere Einschränkungen würden den Wirtschafts- und Lebensstandort Zürich schwächen. Das Komitee Weltoffenes Zürich fordert daher: Rechtsstaat respektieren, den Flughafen pünktlicher machen – aber Zürich nicht vom Rest der Welt abkoppeln!