Das Komitee Weltoffenes Zürich begrüsst die Stossrichtung der Revision der Lärmschutz-Verordnung. Die Ziele müssen lauten: mehr Rechtssicherheit, einheitlicher Vollzug und klare Zuständigkeiten. Entscheidend ist die Auslegung von Art. 22 USG und Art. 31 E-LSV beim Bauen in fluglärmbelasteten Gebieten. Zwei Lesarten stehen im Raum. Nach der grosszügigen Variante wären keine kantonalen Ausnahmebewilligungen mehr nötig, sofern eine kontrollierte Wohnraumlüftung und Kühlung eingebaut werden. Das würde bedeuten, dass trotz Überschreitung der Immissionsgrenzwerte breit gebaut werden könnte. Nach der restriktiven, von uns unterstützten Lesart braucht es weiterhin eine kantonale Einzelfallbeurteilung, bei der ein überwiegendes, sachlich begründetes Interesse nachgewiesen werden muss. Lüftung und Kühlung können flankieren, ersetzen aber nicht die Interessenabwägung.
Innenentwicklung muss möglich bleiben – aber nicht um den Preis einer faktischen Aushöhlung der Grenzwerte. In stark belasteten Gebieten braucht es klare Leitplanken statt pauschaler Öffnungen via Gebäudetechnik. Zugleich ist die internationale Anbindung des Standorts Zürich zu sichern. Eine steigende Zahl lärmbetroffener Bewohnerinnen und Bewohner darf nicht zu zusätzlichem Druck auf den Betrieb des Landesflughafens führen.
Das Komitee fordert deshalb, dass technische Massnahmen allein keine Ausnahme rechtfertigen dürfen, wenn Grenzwerte überschritten sind. Ausnahmen sollen nur zulässig sein, wenn ein überwiegendes Interesse besteht, alle zumutbaren baulichen Massnahmen ausgeschöpft und gesundheitsschädigende Belastungen ausgeschlossen sind. Zudem sollen Bewilligungen transparent im Grundbuch vermerkt werden. Die Vollzugshilfe des Bundes soll das Verhältnis der einschlägigen Artikel klarstellen und Kriterien für das überwiegende Interesse definieren.
So entsteht, was der Raum Zürich braucht: planbare Innenentwicklung dort, wo sie sachlich gerechtfertigt ist – und volle Wirksamkeit der Lärmgrenzwerte, ohne Kollateralschäden für Gesundheit und Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrt.
Zur Stellungnahme des Komitees Weltoffenes Zürich