Der Gegenvorschlag ist zahnlos, aber giftig

Das Komitee Weltoffenes Zürich kritisiert, dass der Zürcher Kantonsrat in erster Lesung auf den Gegenvorschlag der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt eingetreten ist. Damit ist zwar noch kein endgültiger Entscheid gefallen. Klar ist aber schon jetzt: Der Gegenvorschlag weist in die falsche Richtung. Gleichzeitig hat die Debatte gezeigt, dass die «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» im Rat keine Mehrheit finden dürfte. Das ist erfreulich. Umso wichtiger ist es nun, den Gegenvorschlag bis zur zweiten Lesung im Juni nochmals kritisch zu hinterfragen und abzulehnen. Er schafft neue Erwartungen und neue politische Begehrlichkeiten, obwohl die Betriebszeiten des Flughafens bundesrechtlich geregelt sind.

Die Initiative bleibt brandgefährlich. Sie würde die heutige Betriebszeit des Flughafens faktisch um 30 Minuten verkürzen, indem der bewilligungsfreie Verspätungsabbau zwischen 23.00 und 23.30 Uhr gestrichen würde. Gerade diese halbe Stunde ist jedoch Teil der bundesrechtlich festgelegten Betriebszeit und für das Funktionieren des Drehkreuzes zentral. Gemäss den vorliegenden Analysen würden bei einer solchen Kürzung um 30 Minuten mindestens 30 Prozent der Langstreckenverbindungen wegfallen. Der volkswirtschaftliche Schaden läge bei rund 8’000 Arbeitsplätzen und 1,6 Milliarden Franken Wirtschaftsleistung.

Zürich hat bereits heute die restriktivsten Betriebszeiten aller vergleichbaren europäischen Drehkreuze. Seit der Jahrtausendwende wurden die Betriebszeiten mehrfach verkürzt. Heute gilt eine Nachtflugsperre von 23.30 bis 06.00 Uhr, wobei die letzte halbe Stunde ausschliesslich dem Verspätungsabbau dient. Es ist deshalb irreführend, wenn so getan wird, als werde in Zürich der Schutz der Bevölkerung vor Belastungen vernachlässigt. Die Fakten zeigen vielmehr, dass die Zahl der Flugbewegungen nach 23.00 Uhr zuletzt bereits deutlich gesunken ist, dank konkreten Massnahmen der Flughafenpartner.

Entsprechend kritisch beurteilen wir den Gegenvorschlag. Politisch ist er das falsche Signal: Eine schlecht gemachte, bundesrechtswidrige Initiative soll nicht mit einem Gegenvorschlag belohnt werden. Zusätzliche Monitoring-, Berichts- und Steuerungsaufträge schaffen Bürokratie, ohne die Verspätungssituation substanziell zu verbessern. Vor allem aber suggeriert der Gegenvorschlag, der Kanton könne die Betriebszeiten des Flughafens politisch steuern. Das ist irreführend. Zuständig ist der Bund.

Mit Blick auf die zweite Lesung im Juni ist deshalb klar: Der Kantonsrat soll nicht nur die Initiative ablehnen, sondern auch den Gegenvorschlag verwerfen. Um die internationale Anbindung der Schweiz zu sichern, dürfen die heutigen Betriebszeiten nicht weiter infrage gestellt werden. Es geht nicht um längere Betriebszeiten, sondern um die Sicherung des Status quo und damit um verlässliche Rahmenbedingungen für die internationale Erreichbarkeit der Schweiz.

Bild: Thomas O. Koller