Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, die Nachtruhe-Initiative abzulehnen, sie jedoch nicht für ungültig zu erklären. Das Komitee Weltoffenes Zürich freut sich über die inhaltlich klare Ablehnung der Initiative. Der Regierungsrat anerkennt die Wichtigkeit des Drehkreuz-Betriebs des Flughafens Zürich für den Standort und die Nutzerinnen und Nutzer, die Passagierinnen und Passagiere sowie die Fracht. Deutlich wird aus dem Entscheid des Regierungsrats auch, dass die Initiative nicht umsetzbar ist. Die Betriebszeiten sind auf Bundesebene geregelt.
Das Komitee Weltoffenes Zürich ist alarmiert und wird die Nachtruhe-Initiative vehement bekämpfen. Zwei Aspekte sind zentral: Inhaltlich ist die Initiative brandgefährlich - ein Frontalangriff auf den Drehkreuzbetrieb. Es geht um die Sicherung der guten Anbindung Zürichs und der Schweiz an die Welt und es geht darum zu verhindern, dass der Flughafen Zürich und mit ihm der Standort zur Provinz verkommt. Juristisch ist die Initiative zudem klar ungültig, da sie gegen übergeordnetes Bundesrecht verstösst.
Die Initianten wollen Flüge am Flughafen Zürich ab 23 Uhr verbieten; heute darf die halbe Stunde von 23 bis 23.30 Uhr für bewilligungsfreien Verspätungsabbau genutzt werden - gemäss heutiger Gesetzgebung legal und vorgesehen. Dies soll laut den Vorstellungen der Initianten grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Die Betriebszeit am Flughafen Zürich würde damit um eine weitere halbe Stunde reduziert. Bereits in den letzten Jahren wurde die Nachtruhe in Zürich massiv ausgedehnt. Bis zum Jahr 2000 galten Betriebszeiten von 5.00 bis 0.30 Uhr, danach wurden sie schrittweise gekürzt. Mit anderen Worten: Statt viereinhalb Stunden beträgt die Nachtruhe heute bereits sechseinhalb Stunden. Der Flughafen Zürich hat somit das restriktivste Nachtruheregime aller vergleichbarer Flughäfen in Europa. Eine weitere Verschärfung erträgt es nicht.
Dass die Schweiz mit rund 200 Destinationen an die Welt angebunden und so gut vernetzt ist, wäre ohne Drehkreuzbetrieb nicht möglich. Der Drehkreuzbetrieb ist auf die aktuellen Betriebszeiten und den bewilligungsfreien Verspätungsabbau zwischen 23.00 und 23.30 Uhr angewiesen. Fiele dieser weg, wären wichtige Langstreckenverbindungen gefährdet und damit der Anschluss der Schweiz an wichtige Destinationen in Asien, Südamerika und Afrika. Wie Dominosteine würden zudem mit diesen Langstreckenverbindungen verknüpfte Zubringer wegfallen.
Kantonsrat ist gefordert, die Initiative für ungültig zu erklären
Die extreme Initiative zielt aber auch aus einem anderen Grund vollkommen daneben. Sie ist rechtswidrig und muss für ungültig erklärt werden. Ein unabhängiges Rechtsgutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann, ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, zeigt unmissverständlich: Die Nachtruhe-Initiative verstösst gegen Bundesrecht. Die Betriebszeiten des Flughafens sind abschliessend im Bundesrecht geregelt. Ein kantonaler Eingriff in diese Regelungen ist unzulässig und würde zudem zwingende Bestimmungen des Aktienrechts verletzen, da er in die unentziehbaren Kompetenzen des Verwaltungsrates eingreift.
Für die Ungültigkeitserklärung braucht es im Kantonsrat eine Zweidrittelmehrheit. Das Komitee Weltoffenes Zürich erwartet, dass der Kantonsrat seine Verantwortung wahrnimmt und verhindert, dass eine klar bundesrechtswidrige und nicht umsetzbare Initiative an die Urne gelangt. Man kann in der Flughafenpolitik unterschiedliche Meinungen haben. Aber es wäre verantwortungslos, eine Verschwendung von Steuergeldern und eine bewusste Irreführung der Stimmberechtigten, eine dermassen offensichtlich unzulässige Initiative zuzulassen.