Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Allein der Flughafen Zürich generiert jährlich eine direkte Wertschöpfung von rund 7 Milliarden Franken und sichert über 35’000 Arbeitsplätze. Interessant zu wissen: Der Betrieb eines Kurz- und Mittelstreckenflugzeugs schafft 40 bis 120 Arbeitsplätze, ein Langstreckenflugzeug gar 210 Arbeitsplätze. Mit anderen Worten: Jedes Langstreckenflugzeug ist personalmässig vergleichbar mit einem ansehnlichen KMU.
Die 7 Milliarden Franken Wertschöpfung des Flughafens Zürich entsprechen 4,4 Prozent des Zürcher BIP. Als börsenkotiertes Unternehmen hat die Flughafen Zürich AG seit der Privatisierung im Jahr 2000 fast 1,5 Milliarden Franken in Form von Steuern und Dividenden an Bund, Kanton und Gemeinden bezahlt - rund 780 Millionen Franken allein an den Kanton Zürich. Ein Schelm, wer fragt, was die anderen Anbieter von öffentlichem Verkehr beigetragen haben.
Zählt man die indirekten Effekte hinzu, hängt jeder elfte Arbeitsplatz im Kanton Zürich direkt oder indirekt mit der Luftfahrt zusammen. Die Swiss Aerospace Facts 2025, die der nationale Luftfahrt-Dachverband Aerosuisse aktuell publiziert hat, zeigen: Rund 200 Destinationen sind ab Zürich direkt erreichbar – ein Standortvorteil, den keine Bahnlinie je ersetzen könnte. Für eine hochvernetzte (Export)-Wirtschaft, für internationale Organisationen und Hochschulen, aber auch für Tourismus und KMU ist diese globale Anbindung überlebenswichtig.
Auch die Luftfracht hat eine hohe Bedeutung: Nach Wert befördert der Luftverkehr fast die Hälfte der Exporte (Universität St. Gallen 2020). Der Luftverkehr deckt dabei als einziger Verkehrsträger seine Infrastruktur- und Betriebskosten grösstenteils selbst (INFRAS 2015).
Gerade der Drehkreuzbetrieb ermöglicht die Erschliessung auch kleinerer Märkte weltweit. Damit entstehen nicht nur Mobilität und Erreichbarkeit, sondern auch Innovation, Investitionen und Forschungsaustausch. Kurz: Die Luftfahrt und der Drehkreuzbetrieb in Zürich sind das Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft. Aus diesem Grund ist auch richtig, dass die Betriebszeiten des Flughafens Zürich bundesrechtlich geregelt sind. Der wichtigste Landesflughafen ist eine Infrastruktur von nationaler Bedeutung. Pointiert gesagt: Würde der Drehkreuzbetrieb in Zürich gefährdet, ist auch in Luzern, Interlaken und letztlich in der ganzen Schweiz Lichterlöschen.
Dieses Verständnis gilt es bewusst zu machen und zu stärken. Mit der «Nachtruhe-Initiative» droht eine massive Verschärfung: Flüge nach 23 Uhr sollen gemäss der Forderung der Initianten aus dem Lager der Zürcher Flughafen-Gegner verboten werden, selbst Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr, heute Teil der regulären Betriebszeiten, wäre nicht mehr möglich.
Die Forderung widerspricht aus den erwähnten Gründen Bundesrecht und weckt damit unerfüllbare Erwartungen. Auch inhaltlich ist ihr aber entschieden entgegenzutreten. Die abendlichen Interkontinentalverbindungen und zahlreiche Zubringerflügen wären akut gefährdet. Es geht deshalb nicht «nur» um 30 Minuten – es geht um die Aufrechterhaltung des Drehkreuzes.
Studien beziffern die volkswirtschaftlichen Schäden einer fixen Beschränkung der Betriebszeit nur bis 23 Uhr auf über 1,5 Milliarden Franken und Tausende gefährdete Arbeitsplätze. Wer die Betriebszeiten weiter beschneidet, legt die Axt an die Wurzeln der internationalen Anbindung unseres Landes. Seit der Jahrtausendwende wurde die Nachtruhe bereits um zwei Stunden verlängert – respektive die Betriebszeit um zwei Stunden gekürzt. Angesichts des Zerstörungspotenzials ist klar: Weitere Einschränkungen sind für Zürich und die Schweiz nicht verkraftbar.
Das Komitee Weltoffenes Zürich wird die Initiative deshalb bekämpfen – und sachlich auf das bereits heute enge Korsett der Schweizer Luftfahrt und deren hohe volkswirtschaftliche Bedeutung hinweisen.
Die Zahlen im Original: Zur Broschüre Swiss Aerospace Facts 2025 von Aerosuisse.