Die Gegner der Pistenverlängerungen haben sich vor der kantonalen Abstimmung vom 3. März 2024 mit eklatanten Falschbehauptungen ins Abseits gestellt. Besonders obskure Elemente für das Abstimmungsbüchlein, insbesondere irreführende Grafiken, hat die Staatskanzlei gestrichen. Dagegen wehrten sich der Verein Fair in Air und der Kantonsrat Urs Dietschi (Grüne) mit einer Stimmrechtsbeschwerde. Das Komitee Weltoffenes Zürich hat bereits im Blog vom Januar 2024 geschrieben: «Offensichtlich gehen den Gegnern der Pistenverlängerungen die Argumente aus. Die Stimmrechtsbeschwerde zielt nämlich ins Leere. Sie wird, die Prognose sei hier erlaubt, chancenlos sein.»
Diese Einschätzung brauchte keine prophetischen Fähigkeiten – und genauso ist es nun herausgekommen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Abstimmungsunterlagen zur Vorlage über die Verlängerung der Pisten 28 und 32 des Flughafens Zürich abgewiesen. Die «NZZ» schreibt dazu: «
Die Grafiken enthielten Schätzungen über Entwicklungen des Flugverkehrs und dessen negativen Folgen. Das Bundesgericht bestätigt, dass diese Informationen nicht nur ergänzender Natur waren. Sie beruhten grösstenteils auf nicht belegbaren Annahmen und Berechnungen. Grundsätzlich könne ein Referendumskomitee nicht frei über die Form verfügen, hält das Bundesgericht fest. Der Zweck des Abstimmungsbüchleins gebiete, dass es seine wesentlichen Argumente gegen eine Vorlage darlege. Die Staatskanzlei könne deshalb nicht nur bei der Länge eingreifen. Es bestehe auch ein thematischer Rahmen.
So der so: Die Zürcher Stimmberechtigten haben – nach einer intensiven Debatte im Abstimmungskampf – dem Flughafen Zürich das Vertrauen ausgesprochen. 62 Prozent der Stimmberechtigten haben den Pistenverlängerungen zugestimmt. Sie sagten damit auch Ja zu einem zuverlässigen Flughafen Zürich, der den Standort und die ganze Schweiz langfristig gut mit der Welt verbindet.