Bundesrat verspricht Güterabwägung

Die Ende 2021 publizierten Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) haben hohes Gefahrenpotential. Die Lärmgrenzwerte sollen verschärft, Nachtlärm restriktiver beurteilt werden. Wird das auch nur annähernd so umgesetzt, hätte dies massive Auswirkungen – auf alle Verkehrsträger und auch auf die Siedlungsentwicklung. Konkret würden sich erstens die Gebiete massiv vergrössern, in denen die Verkehrsträger Schallschutzmassnahmen umsetzen müssten. Und zweitens würden sich auch jene Gebiete stark ausdehnen, in denen Einzonungsverbote und absolute Bauverbote gälten. Der Bundesrat muss darum in der Umsetzung eine Güterabwägung vornehmen. In diese Abwägung gehören auch die Aspekte Mobilität und Siedlungsentwicklung. Positiv zu würdigen ist nun die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von FDP-Nationalrätin Regine Sauter. Der Bundesrat verspricht, dass er die volkswirtschaftlichen Folgen berücksichtigen und dass er die Empfehlungen nicht «im stillen Kämmerlein» beurteilen wird, sondern dass er die wichtigen Stakeholder einbezieht. Die Analyse der volkswirtschaftlichen Folgen soll nächstes Jahr vorliegen. Zu erinnern wird dann der Bundesrat an seine jetzige Aussage sein, die dick unterstrichen werden kann: «Massnahmen zur Lärmbegrenzung werden bei allen Verkehrsträgern nur umgesetzt, wenn sie verhältnismässig sind und keine anderen Interessen (z.B. Verkehr, Wirtschaft, Landesverteidigung) überwiegen.»