Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes stellt der Bundesrat sicher, dass die Landesflughäfen Zürich und Genf nicht nur als Gesamtanlagen, sondern auch in ihrem betrieblichen Umfang gesetzlich geschützt werden. Damit bleibt festgeschrieben, dass in Zürich zentrale Eckwerte wie die Betriebszeiten von 6 bis 23.30 Uhr – mit der letzten halben Stunde ausschliesslich für den Verspätungsabbau – auch in umweltrechtlichen Verfahren Bestand haben.
Das Komitee Weltoffenes Zürich begrüsst, dass der Bundesrat die Flughäfen Zürich und Genf ausdrücklich auch in ihrem betrieblichen Umfang schützt. Damit wird klargestellt, dass in Zürich die bestehenden Betriebszeiten weiterhin gelten. Der Drehkreuzbetrieb des Flughafens Zürich ist von hohem nationalem Interesse, weil er die Schweiz mit über 200 Destinationen verbindet und entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit des Standorts beiträgt. Wer nun von einer Aufweichung des Lärmschutzes spricht, liegt falsch: Es wird nichts ausgebaut, es wird der Status quo abgesichert – und dieser gehört im europäischen Vergleich bereits zu den strengsten überhaupt. Kein anderes vergleichbares Drehkreuz in ganz Europa hat eine kürzere Betriebszeit. Oder anders formuliert: Nirgends ist das Schutzniveau für die Bevölkerung höher.
Die Botschaft sendet ein klares Signal: Der Status quo bleibt – und wird rechtlich präziser geschützt.