Betriebszeiten des Flughafens Zürich sichern

Der Bestandesschutz für die Betriebszeiten der Landesflughäfen ist von entscheidender Bedeutung. Damit die Luftfahrt die Schweiz auch künftig an die Welt anbinden kann, erträgt es keine weiteren Verschärfungen der betrieblichen Rahmenbedingungen.

Am Flughafen Zürich, dem einzigen internationalen Drehkreuz des Landes, wurden die Betriebszeiten in den letzten 25 Jahren um zwei Stunden reduziert. Die Nachtruheregelung ist an keinem vergleichbaren Drehkreuz in Europa so restriktiv wie in Zürich. Weitere Einschränkungen würden den Betrieb am Drehkreuz Zürich gefährden. Konkret kann der Homecarrier SWISS das Drehkreuz in Zürich nur dann in der heutigen Form anbieten, wenn die betrieblichen Rahmenbedingungen nicht mehr weiter eingeschränkt werden.

Um die Sicherung der betrieblichen Bestandesgarantie noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen, beantragt das Komitee Weltoffenes Zürich in seiner Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Revision des Luftfahrtgesetzes, dass diese gesetzliche Grundlage in einem eigenen Absatz geregelt wird. Und nicht wie aktuell im gleichen Passus wie die Regelung über den Bestandesschutz der Gesamtanlage. Beides sind wichtige Elemente des Luftfahrtgesetzes. Idealerweise sind sie in separaten Absätzen geregelt.

Die explizite Aufnahme des betrieblichen Bestandesschutzes im Luftfahrtgesetz ist auch wichtig, um die Klarheit und Rechtssicherheit zu verstärken. Die Regelung der Betriebszeiten ist heute schon in der Kompetenz und der Verantwortung des Bundes. Im behördenverbindlichen Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt ist für den Flughafen Zürich eine Betriebszeit von 06.00 bis 23.30 Uhr festgelegt, wobei der Zeitraum von 23.00 bis 23.30 Uhr für den bewilligungsfreien Verspätungsabbau vorgesehen ist. Die Betriebszeiten sind aber immer wieder Gegenstand von Rechtsverfahren oder politischen Initiativen. Bestimmte Interessengruppen fordern weitere Einschränkungen. Solche Angriffe gegen die Standortinteressen dürfen nicht verfangen. Damit auch vor Gericht Klarheit darüber herrscht, braucht es die Präzisierung im Luftfahrtgesetz.

Die internationale Anbindung der Schweiz, welche die Landesflughäfen und die Airlines, allen voran die SWISS, sicherstellen, ist kein Selbstzweck, sondern ein Auftrag des Bundesrats. Mit gutem Grund: Der volkswirtschaftliche Nutzen der Luftfahrt ist enorm. Bei jeder Anpassung von Vorgaben im Luftfahrtbereich ist deshalb zu bedenken, dass dies das Herzstück der Schweizer Volkswirtschaft betrifft – unseren Wohlstand. Die gute Erreichbarkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für den Erfolg des Standorts Schweiz. Die Bedeutung der positiven Effekte, die aus der guten Erreichbarkeit resultieren, kann nicht genug betont werden. Im Lupo 2016 wird der volkswirtschaftliche Nutzen der Luftfahrt wie folgt beziffert: «Berücksichtigt man die katalytischen Effekte (analog zum LUPO 2004), ergibt sich ein Gesamteffekt von über 30 Mrd. CHF, was über 190‘000 Vollzeitstellen entspricht.»