Der Flughafen Zürich ist eine Infrastruktur von nationalem Interesse – und das entscheidende Drehkreuz für die internationale Anbindung des Standorts. Eine aktuelle INFRAS-Studie unterstreicht die volkswirtschaftliche Bedeutung: Am Landesflughafen Zürich (inklusive The Circle) entstehen direkt rund 6,9 Milliarden Franken Wertschöpfung pro Jahr, rund 32’100 Vollzeitstellen sind direkt damit verbunden. Wer das Drehkreuz schwächt, schwächt Erreichbarkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze.
Vor diesem Hintergrund unterstützt das Komitee Weltoffenes Zürich die Änderung des Betriebsreglements BR2014/2017 mit Nachdruck. Die Vorlage ist zentral, damit die Vorgaben des Bundes im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) sowie sicherheitsrelevante Empfehlungen umgesetzt werden können, dicht besiedelte Wohngebiete entlastet werden und Verspätungen am Abend sinken – was unmittelbar hilft, lärmsensitive Bewegungen in den Nachtstunden zu vermeiden.
Die Ausgangslage ist unerquicklich: Bereits 2013 und 2017 wurden die notwendigen Anpassungen eingereicht. Teilgenehmigungen, Gerichtsentscheide und die Präzisierung des SIL-Objektblatts haben das Paket über Jahre blockiert – obwohl die Massnahmen sicherheitsrelevant und betrieblich notwendig sind. Nun sind die Grundlagen bereinigt, das Verfahren ist zusammengeführt: Jetzt ist in der Umsetzung Tempo gefragt.
Besonders wichtig sind Massnahmen, die systemische Risiken reduzieren und den Betrieb robuster machen: das neue Bisenkonzept (Start ab Piste 16 geradeaus bei Bise), die Anpassung der Abflugrouten ab Piste 16 sowie die Entflechtungen im Ostkonzept und bei Abflügen ab Piste 28. Sie erhöhen die Sicherheit, stabilisieren die Kapazität an Spitzentagen und helfen, Verspätungen nicht in die Abend- und Nachtstunden zu verlagern. Darum fordert das Komitee Weltoffenes Zürich in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesamts für Zivilluftfahrt: rasche Genehmigung und Umsetzung – und bei Beschwerden gegen zentrale Elemente, wo nötig, den Entzug der aufschiebenden Wirkung.