Bedeutung der Luftfahrt krass unterschätzt

Die Zürcher Regionalzeitungen verfolgen die Flughafen-Diskussion eng und kritisch, das ist gut so. Nicht hingenommen werden kann, wenn sie sich selbst zum Sprachrohr von Flughafenkritikern abqualifizieren. So geschehen im Beitrag über die Kritik an Bundesrat Albert Rösti vom 19. September. Urs Dietschi, umtriebiger Flughafen-Gegner und Kantonsrat der Grünen, darf unreflektiert Aussagen zum Besten geben wie zum Beispiel, dass nur 0,6 Prozent des Schweizer Exports über Luftfracht transportiert werde. So wird unwidersprochen suggeriert, dass die Luftfracht volkswirtschaftlich unbedeutend ist. Macht man sich die Mühe, das zu überprüfen, wird klar, dass das Gegenteil der Fall ist. Der Bundesrat stellte im luftfahrtpolitischen Bericht 2016 fest, dass die Luftfracht rund 40 Prozent der wertmässigen Exporte aus der Schweiz ausmacht. Studien zeigen, dass dieser Wert inzwischen auf rund 50% gestiegen ist.

Die Bitte, bei den Fakten zu bleiben, gilt auch in Bezug auf den Kernvorwurf, dass Bundesrat Rösti vorpresche, um die Betriebszeiten zu erweitern. Auch dies ist eine krasse Falschbehauptung. Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes will Bundesrat Rösti nichts Weiteres, als das, was heute schon gilt, präziser festzuhalten. Schon heute steht im Gesetz: „Die Landesflughäfen Zürich und Genf sind bezüglich der ihnen gemäss der Sachplanung des Bundes zugeschriebenen Funktion als Gesamtanlagen in ihrem Bestand geschützt“. Um weiteren Falschinterpretationen vorzubeugen, soll nun unmissverständlich festgehalten werden, dass dies auch für die Betriebszeiten gilt, die in Zürich abends bis 23.30 Uhr dauern, inklusiv der halben Stunde mit bewilligungsfreiem Verspätungsabbau. Darum ist klipp und klar festzuhalten, dass die von Urs Dietschi und seinen Mitstreitern eingereichte Nachtruhe-Initiative gegen geltendes Bundesrecht verstösst und für ungültig zu erklären ist. Alles andere wäre eine Irreführung der Stimmberechtigten.

Wäre im kritisierten Artikel nicht nur Urs Dietschi gefragt worden, sondern wie es Standard sein sollte, auch die Gegenseite, hätte eine weitere wichtige Einordnung vorgenommen werden können. Etwa die, dass die Nachtruhe am Flughafen Zürich seit der Jahrtausendwende um zwei Stunden verlängert worden ist und in ganz Europa kein anderes vergleichbares Drehkreuz ein solch enges Betriebskorsett hat.